Marti-Urrutia Masskonfektion
(Stand: 20.06.2019) .
(1) Im Rahmen der Marti-Urrutia Masskonfektion („Auftragnehmer“) gelten die nachfolgend wiedergegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(2) Die AGB können vom Kunden (Auftraggeber) für den Zweck der Bestellung gespeichert und / oder ausgedruckt werden.
(3) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsverhältnisse der Firma Marti-Urrutia Masskonfektion, die sich auf die Waren, den Service und die Leistungen des unter dem Namen Marti-Urrutia Masskonfektion bzw. "www.la-chemiserie.ch" angeboten werden. Den vorliegenden AGB entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen seitens des Kunden werden erst Vertragsbestandteil, wenn Marti-Urrutia Masskonfektion diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(1) Der Auftraggeber kann bei einem der Marti-Urrutia Masskonfektion beauftragten Repräsentanten, Aufträge erteilen. Ein Vertrag kommt zustande, wenn bei einem Kunden massgenommen wurde, er die Bestellung rechtsverbindlich unterschrieben und/oder der volle Kaufpreis in Geschäft an der Uraniastrasse 35, CH-8001 Zürich bezahlt wurde.
(2) Bei Nichtverfügbarkeit bestellter Stoffe wird der Auftraggeber binnen 10 Werktagen informiert und erhält eventuell geleistete Zahlungen zurück.
(3) Der Auftraggeber gibt beim Auftragnehmer Kleidungsstücke nach Mass in Auftrag. Diese werden in dem ausgewählten Stoff, nach den Körpermassen und den Wünschen des Auftraggebers individuell angefertigt.
(4) Für die Passform der auf elektronischem Wege übermittelten Masse des Auftraggebers wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet die ausgewählten Artikel und Formen, nebst Sonderwünschen, vor Unterzeichnung des Auftrages zu überprüfen.
(6) Aufträge werden nur auf Basis der von uns regelmässig überarbeiteten Modellen angenommen. Details der Modelle werden bei Bedarf vom Auftragnehmer den Wünschen der Kunden im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten angepasst.
(1) Der Auftraggeber sichert die Richtigkeit der erfassten Masse zu.
(2) Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass erforderliche Änderungen aufgrund fehlerhaft übermittelter Masse, bei elektronischer Bestellung, oder eingetretener figürlicher Veränderungen von ihm zu vertreten sind und zu seinen Lasten gehen.
(1) Für Übergrössen und / oder Überlängen erheben wir einen branchenüblichen Übergrössenzuschlag in Höhe von mindestens 10% bis maximal 50%.
Änderungswünsche können nach Auftragserteilung nicht angenommen werden.
(1) Die Lieferung der Ware erfolgt ab dem Liefertermin an die mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferadresse.
(2) Dem Auftraggeber wird ein voraussichtlicher Liefertermin angegeben. Mit der Mitteilung des voraussichtlichen Liefertermins übernimmt der Auftragnehmer keine Zusicherung für die Einhaltung des mitgeteilten Termins.
(1) Die Zahlung wird mit Auftragserteilung fällig.
(2) Zahlungen erfolgen in bar per Kreditkarte, Debitkarte (EC Maestro oder Postkarte) in Geschäft an der Uraniastrasse 35, 8001 Zürich.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Waren aus derselben Bestellung bleibt die Ware Eigentum des Auftragnehmers.
(4) Wurde die Ware 30 Tage nach Rechnungserhalt noch nicht bezahlt, tritt automatisch Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Fall kann der Auftragnehmer gesetzliche Verzugszinsen verlangen, die 5% über dem jeweiligen aktuellen Diskontsatz liegen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschaden ist nicht ausgeschlossen.
Die Versandkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Dies gilt auch für mehrmaliges Zusenden, wenn der Auftraggeber Lieferungen nicht annimmt und daher eine erneute Zusendung erfolgt.
(1) Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Oberstoffe lebendige Werkstoffe sind und es trotz sorgfältigster Bearbeitung auch unter Zugrundelegung gleicher Masse zu Form- und Gestaltungsunterschieden kommen kann. Der Auftraggeber erkennt daher an, dass geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform einen Mangel der bestellten Ware nicht begründen können.
(2) Offensichtliche, insbesondere sichtbare Mängel an der gelieferten Ware einschliesslich Transportschäden muss der Auftraggeber unverzüglich bei Anlieferung spätestens jedoch eine Woche nach Erhalt unter genauer Beschreibung schriftlich anzeigen.
(3) Bei Mangelhaftigkeit der Ware ist der Auftragnehmer zur Ersatzlieferung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt eine Kaufpreisherabsetzung (Minderung) oder eine Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Bei einer Wandlung ist der Auftraggeber zu einer vorherigen vollständigen Rücksendung der Ware verpflichtet.
(4) Mängel sind gegenüber der Marti-Urrutia Masskonfektion Uraniastrasse 35, 8001 Zürich, anzuzeigen. Anstelle der schriftlichen Anzeige an obige Adresse ist eine Anzeige per E-Mail an: info@la-chemiserie.ch statthaft.
Oberstoff ist ein lebendiger Werkstoff und kann sich trotz sorgfältigster Verarbeitung, auch unter Zugrundelegen gleicher Masse, aus vielerlei Gründen von Fall zu Fall anders verhalten. Es können daher geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform auftreten, die technisch nicht vermeidbar sind.
Kann Marti-Urrutia Masskonfektion trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignissen, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen, kriminelle Angriffe auf Räume oder die Systeme von Dritten (Hacker) usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben.
(1) Beanstandungen sind bei Übergabe der Ware dem Auftragnehmer mitzuteilen.
(2) Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe oder Passform können nicht beanstandet werden.
Der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Vertrag hat Waren bzw. Produkte zum Gegenstand, die nach Kundenspezifikationen gefertigt werden und auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Aufgrund dieser Beschaffenheit sind die Produkte zur Rücksendung nicht geeignet. Dies hat zur Folge, dass die Anwendung des Widerrufsrechtes und des Rückgaberechtes für das vorliegende Vertragsverhältnis ausgeschlossen ist.
(1) Insoweit diese Bedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten für die mit Marti-Urrutia Masskonfektion abgeschlossenen Verträge die Vorschriften über den Werkvertrag.
(2) Für im Zusammenhang mit der Beauftragung entstehenden Streitigkeiten gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Sind oder werden einzelne oder mehrere Paragraphen oder Formulierungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und / oder des durch Sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese AGB´s bleiben im übrigen für beide Teile wirksam. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Ist eine Einigung nicht möglich tritt der entsprechende Gesetzestext an diese Stelle.
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der Marti-Urrutia Masskonfektion in
CH 8001 Zürich. Gerichtsstand ist Zürich.