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 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Marti-Urrutia Masskonfektion
(Stand: 20.06.2019)
§ 1 Anwendungsbereich

  1. Für alle Geschäftsbeziehungen der Marti-Urrutia Masskonfektion (nachfolgend "Auftragnehmer") gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Abweichungen bedürfen der Schriftform.
  2. Der Auftraggeber kann die AGB für den Zweck der Bestellung speichern und/oder ausdrucken.
  3. Diese AGB gelten für alle Geschäftsverhältnisse der Marti-Urrutia Masskonfektion sowie für deren Angebote unter "www.la-chemiserie.ch". Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsinhalt

  1. Der Auftraggeber kann bei einem autorisierten Repräsentanten von Marti-Urrutia Masskonfektion Aufträge erteilen. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Masse genommen wurden, die Bestellung rechtsverbindlich unterzeichnet und/oder der vollständige Kaufpreis bezahlt wurde.
  2. Bei Nichtverfügbarkeit der bestellten Stoffe wird der Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
  3. Der Auftragnehmer fertigt die bestellten Kleidungsstücke individuell nach den Körpermassen, Stoffauswahl und Sonderwünschen des Auftraggebers.
  4. Für die Passform bei elektronisch übermittelten Massen wird keine Gewähr übernommen.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Artikelwahl, Schnitte und Sonderwünsche vor Unterzeichnung des Auftrags sorgfältig zu prüfen.
  6. Aufträge werden nur auf Basis der aktuellen Modellpalette des Auftragnehmers angenommen. Modifikationen erfolgen nach Möglichkeit und Absprache.

§ 3 Massnehmen

  1. Der Auftraggeber sichert die Richtigkeit der übermittelten Masse zu.
  2. Bei Änderungen des Körpers oder fehlerhaft übermittelten Massen, insbesondere bei elektronischer Bestellung, trägt der Auftraggeber die Verantwortung und die daraus entstehenden Kosten.

§ 4 Übergrössenzuschläge
Für Übergrössen und/oder Überlängen wird ein branchenüblicher Zuschlag von mindestens 10 % bis maximal 50 % erhoben.
§ 5 Auftragsänderung nach Auftragserteilung
Nach Auftragserteilung können keine Änderungen mehr berücksichtigt werden.
§ 6 Versand

  1. Die Lieferung erfolgt an die mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferadresse.
  2. Der voraussichtliche Liefertermin ist unverbindlich. Eine verbindliche Zusicherung wird damit nicht gegeben.

§ 7 Zahlung

  1. Die Zahlung ist bei Auftragserteilung fällig.
  2. Zahlungen erfolgen nach Erhalt die Rechnung per QR Code Einzahlungsschein
  3. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
  4. Bei Zahlungsverzug (30 Tage nach Rechnungserhalt) fallen gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz an. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

§ 8 Gewährleistung und Haftung für Mängel

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Hemden unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu melden.
  2. Soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Gewährleistungsfrist für Material- oder Verarbeitungsfehler ein (1) Jahr ab Lieferdatum, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere:
  4. normale Abnutzung,
  5. Schäden durch unsachgemässen Gebrauch, Pflegefehler oder Änderungen,
  6. Reparaturen durch nicht autorisierte Dritte.
  7. Bei berechtigter Mängelrüge behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, nach eigener Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Rückerstattung des Kaufpreises vorzunehmen.
  8. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Nachlieferungsrecht

  1. Oberstoffe sind natürliche Materialien. Trotz identischer Masse kann es zu Form- und Gestaltungsunterschieden kommen. Geringfügige Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform stellen daher keinen Mangel dar.
  2. Offensichtliche Mängel, insbesondere Transportschäden, müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich gemeldet werden.
  3. Bei Mängeln erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Rücksendungen haben vollständig vorab zu erfolgen.
  4. Mängelanzeigen sind an Marti-Urrutia Masskonfektion per E-Mail an info@la-chemiserie.ch zu richten.

§ 10 Qualität
Oberstoffe sind lebendige Werkstoffe, die sich trotz sorgfältiger Verarbeitung unterschiedlich verhalten können. Geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform sind technisch bedingt und kein Reklamationsgrund.
§ 11 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt wie Naturereignissen, Krieg, Streik, behördlichen Massnahmen oder kriminellen Angriffen (z. B. Hacker) haftet Marti-Urrutia Masskonfektion nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Vertragserfüllung.
§ 12 Beanstandungen

  1. Beanstandungen müssen bei Übergabe angezeigt werden.
  2. Handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe oder Passform sind keine Mängel.

§ 13 Widerrufsrecht
Da die Ware individuell nach Kundenspezifikationen gefertigt wird, besteht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht.
§ 14 Anwendbares Recht

  1. Es gilt das Schweizer Werkvertragsrecht, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Für alle Streitigkeiten gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Ist keine Einigung möglich, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Marti-Urrutia Masskonfektion in Zürich.